Neuerungen zur Maskenpflicht
Aktuell gilt für alle die grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände einschließlich Unterricht und Ganztagesbetreuung.
Ab dem 16.11.20 gilt ferner, dass Tragepausen bzw. Erholungsphasen wie folgt gewährleistet werden: (Rahmenhygieneplan für Schulen vom 13.11.20)
- Während des Unterrichtes in der Mitte einer Schulstunde darf unter Aufsicht der Lehrkraft für die Dauer der Stoßlüftung (max. 5 Minuten) am Sitzplatz die Maske abgenommen werden.
- Den Schüler*innen ist es in den Pausen auf dem Pausengelände im Freien unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern erlaubt die Mund-Nasenbedeckung abzunehmen.
- Bei Regenpausen darf die Maske im Klassenzimmer nur am Sitzplatz bei ausreichender Lüftung abgenommen werden.
Darüber hinaus gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht.
Für die Regenpause im Schulhaus gilt:
- Die Schüler*innen dürfen sich in den Gängen und bei geöffneter Tür im eigenen Klassenzimmer aufhalten.
- Im Schulhaus gilt Maskenpflicht, auch im Klassenzimmer.
- Ausnahme: sitzend am eigenen Platz.
- Aktuell werden die Klassenzimmer in den Pausen nicht abgesperrt.
- Daher bitte keine Wertsachen im Klassenzimmer liegen lassen.
- Nach dem letzten Unterricht werden die Klassenzimmer abgeschlossen. (Siehe auch Raumbelegungsplan an der Tür)
16.11.20, Dr. C. Grimmer
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