Neuerungen zur Maskenpflicht

Aktuell gilt für alle die grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände einschließlich Unterricht und Ganztagesbetreuung.

Ab dem 16.11.20 gilt ferner, dass Tragepausen bzw. Erholungsphasen wie folgt gewährleistet werden: (Rahmenhygieneplan für Schulen vom 13.11.20)

  1. Während des Unterrichtes in der Mitte einer Schulstunde darf unter Aufsicht der Lehrkraft für die Dauer der Stoßlüftung (max. 5 Minuten) am Sitzplatz die Maske abgenommen werden.
  2. Den Schüler*innen ist es in den Pausen auf dem Pausengelände im Freien unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern erlaubt die Mund-Nasenbedeckung abzunehmen.
  3. Bei Regenpausen darf die Maske im Klassenzimmer nur am Sitzplatz bei ausreichender Lüftung abgenommen werden.

Darüber hinaus gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht.

Für die Regenpause im Schulhaus gilt:

  • Die Schüler*innen dürfen sich in den Gängen und bei geöffneter Tür im eigenen Klassenzimmer aufhalten.
  • Im Schulhaus gilt Maskenpflicht, auch im Klassenzimmer.
  • Ausnahme: sitzend am eigenen Platz.
  • Aktuell werden die Klassenzimmer in den Pausen nicht abgesperrt.
  • Daher bitte keine Wertsachen im Klassenzimmer liegen lassen.
  • Nach dem letzten Unterricht werden die Klassenzimmer abgeschlossen. (Siehe auch Raumbelegungsplan an der Tür)

16.11.20, Dr. C. Grimmer 

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