Die Laurentius-Realschule heißt unsere Gastschüler herzlich willkommen!

Kommen Kinder aus dem Ausland nach Deutschland, ist es nicht ganz einfach, in die deutsche Schullandschaft einzumünden. Schulsysteme, Lernstoff, Notengebung, Fächerkanon sind meist nicht mit unserem Schulsystem übereinstimmend und eher selten kompatibel. Da stellt sich die Frage für die ausländischen Familien, in welche Schule denn ihr Kind eigentlich gehen soll oder gehen darf. Zeugnisse müssen übersetzt und richtig gedeutet werden. Größtes Hindernis bilden meistens mangelnde Deutschkenntnisse. Die Jahrgangsstufe hingegen ist klar, denn diese wird durch das Alter des Kindes eindeutig geregelt.

In intensiven Gesprächen zwischen Schule und Familien wird abgeklärt, welche Schulart dem Lernfortschritt und dem Lernvermögen des Kindes am besten entspricht.

Die Schulordnung sieht für solche Fälle die Möglichkeit eines Gastschulstatus vor. Für die Realschule finden wir in der Realschulordnung die rechtliche Grundlage:

RSO, § 8 Gastschülerinnen und Gastschüler
Schülerinnen und Schülern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt längere Zeit im Ausland hatten, dort keine anerkannte deutsche Auslandsschule besucht haben und sich dem Aufnahmeverfahren zunächst nicht unterziehen wollen, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in stets widerruflicher Weise den Besuch des Unterrichts in einzelnen oder allen Fächern gestatten. Unterliegen solche Schülerinnen und Schüler der Schulpflicht, so müssen sie am Unterricht in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern teilnehmen. Über den Schulbesuch wird auf Antrag eine Bestätigung ausgestellt. Ein Zeugnis kann nur erteilt werden, wenn die Schülerin und der Schüler auf Grund des bestandenen Aufnahmeverfahrens die Schule besucht.

Wenn wir nach eingehender Prüfung der vorhanden Unterlagen und Abschluss der Vorstellungsgespräche der Überzeugung sind, dass ein Kind an der Realschule „richtig aufgehoben“ ist, können wir es mit einem sogenannten Gastschulvertrag aufnehmen.

Im Schulalltag gibt es keine Unterschiede zu den anderen Schüler*innen. Stundenplan, Hausaufgaben, Leistungsnachweise und alle anderen Vorgaben gelten gleichermaßen. Um bei auftretenden Schwierigkeiten rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können, die helfen, das Kind zu unterstützen und es in seinem Lernprozess zu festigen, ist ein enger Kontakt zwischen Familie und Schule notwendig.

Die Mitschüler*innen tragen nicht unerheblich zu einem gelingenden Eingewöhnen bei. Mit Freundlichkeit und Offenheit können sie unseren Gastschülern*innen signalisieren, dass sie an unserer Schule herzlich willkommen sind und mit Hilfsbereitschaft unterstützen, dass sie sich im Schulalltag zurechtfinden.

Es wird eine Probezeit vereinbart und nach Ablauf festgestellt, ob der Schüler/die Schülerin den Anforderungen der Realschule gewachsen ist. Wenn dies zutrifft, erhält der Schüler/die Schülerin ein Zeugnis und gilt als reguläre*r Realschüler*in!

Wir haben in diesem Schuljahr zwei Schüler mit Gastschülerstatus. Hier stellt sich ein Gastschüler vor!


Unser Gastschüler Benjamin
Unser Gastschüler Benjamin

Benjámin Takács, Klasse 7d

Das bin ich:

Ich bin im Juli 2020 mit meiner Familie aus Ungarn nach Neuendettelsau umgezogen. Als Fremdsprache hatte ich in der Schule bis dahin Englisch gelernt. Mein Deutsch möchte ich und muss ich noch verbessern.

Meine Schullaufbahn:

In Ungarn wohnten wir in einer kleinen Stadt, Korekegyháza, wo ich bis zur siebten Klasse gelernt habe. Deutsch lernte ich von meiner Mutter - sie ist Deutsch-Lehrerin.

Warum habe ich mich für die Laurentius-Realschule entschieden?

Weil ich das für wichtig halte, in einer guten, christlichen Schule zu lernen.

Was erwarte ich von einer „guten“ Schule?

Meine Erwartung ist, dass Menschen einander gegenseitig respektieren, nicht nur in der Schule, sondern auch im Leben generell.

Was kann ich dazu beitragen?

Ich lerne fleißig und gottergeben, ich versuche mein Bestes zu geben.

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